Ökokonto Stadt Hagen

Die vorliegenden Planungen wurden im Auftrag der Fürstlich zu Bentheim-Tecklenburgischen Verwaltung erstellt und umfassen einen kreisübergreifenden Flächenpool bzw. ein Ökokonto für zwei benachbarte Liegenschaftskomplexe im Nordwesten des Sauerlandes. Die Pläne wurden in Abstimmung mit verschiedenen Behörden überarbeitet und im Jahr 2017 zur Prüfung eingereicht. Die Liegenschaftskomplexe Süd und Nord umfassen zusammen eine Fläche von etwa 1150 ha, hauptsächlich bestehend aus Waldflächen. Das Ziel des naturschutzfachlichen Planungsinstruments ist es, vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für zukünftige Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermöglichen. Die ökologische Wertigkeit der Flächen und Maßnahmen wird anhand eines Punktesystems bewertet, basierend auf Kriterien wie Alter, Seltenheit und Struktur. Die Planung umfasst auch die Festlegung von geeigneten Räumen für Kompensationsflächen unter Berücksichtigung von natürlichen Potenzialen und Entwicklungszielen.

Im Rahmen dieser Maßnahmen werden verschiedene Flächen genauer betrachtet und entsprechend den jeweiligen Maßnahmenblättern umgestaltet, um den gewünschten Waldtyp zu erreichen und die natürliche Entwicklung von Waldlebensgemeinschaften zu fördern. Die Flächen werden abschnittsweise bearbeitet, um starke Veränderungen der Umweltbedingungen zu vermeiden. Es werden auch spezifische Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durchgeführt, wie die Entfernung von invasiven Neophyten und nicht standortheimischen Baumarten sowie die Berücksichtigung von Wildverbiss-Schutzmaßnahmen. Die Pflege und spätere Nutzung des Waldes erfolgen gemäß den Prinzipien der naturnahen Waldwirtschaft.

Maßnahme 1.1.5 in Schmittau I (Hohenlimburg):

  • Umbau von naturfernen Nadelholzforsten in naturnahe Eichen- und Buchenmischwälder.
  • Entfernung der Nadelbäume und Pflanzung von Eichen und/oder Buchen.
  • Verwendung einer Mischung aus Eichen und Buchen in größeren Horsten.
  • Wildschutzzaun um die bepflanzte Fläche.
  • Mindestens 80% Eichen und/oder Buchen für den gewünschten Waldtyp.
  • Abschnittsweise Umsetzung, um starke Veränderungen der Umweltbedingungen zu vermeiden.
  • Pflege und Nutzung gemäß den Prinzipien der naturnahen Waldwirtschaft.

Maßnahme 2.5.1 in Schälk (bei Letmathe):

  • Vollständiger und dauerhafter Nutzungsverzicht in älteren Laubmischbeständen.
  • Entwicklung von totholz- und biotopbaumreichen Wäldern.
  • Keine Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen außer der Beseitigung von invasiven Neophyten und nicht standortheimischen Gehölzarten.

Maßnahme 5 in Nahmer:

  • Schaffung eines strukturreichen Waldrandes in der Grenzlage Wald/Ortsrand.
  • Entfernung naturferner Gehölze und Pflanzung bodenständiger Sträucher und Bäume.
  • Bepflanzung nach bestimmten Verfahren und Qualitäten.
  • Pflege je nach Bestandsentwicklung.

Maßnahme 2.1.5 in Schälk bei Letmathe:

  • Umbau von naturfernen Nadelholzforsten in naturnahe Eichen- und Buchenmischwälder.
  • Vollständige Räumung des Nadelholzes und Bepflanzung mit Eichen und/oder Buchen.
  • Mindestens 80% Eichen und/oder Buchen für den gewünschten Waldtyp.
  • Maßnahmen gegen Wildverbiss und Beseitigung von invasiven Neophyten und nicht standortheimischen Baumarten.
  • Abschnittsweise Umsetzung, um starke Veränderungen der Umweltbedingungen zu vermeiden.
  • Pflege und Nutzung gemäß den Prinzipien der naturnahen Waldwirtschaft.

Maßnahme 2.3.1 in Schälk (bei Letmathe):

  • Umbau von naturfremden Laub- und Nadelholzforsten auf feuchten bis nassen Standorten in naturnahe Erlenmischwälder.
  • Entfernung von aufstockenden Nadelbäumen (meist Fichten) oder Hybridpappeln.
  • Bepflanzung mit Erlen und größeren Heisterpflanzen.
  • Pflanzung von bodenständigen Sträuchern wie Hasel und Weißdorn angrenzend an Waldwege.
  • Mindestens 80% Erlen für den angestrebten Erlenmischwald.
  • Beseitigung von invasiven Neophyten und nicht standortgerechten Baumarten